AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2012


§ 1 Geltungsbereich

(1) Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Grahl & Nicklas GmbH (nachfolgend G&N genannt) und dem Besteller (nachfolgend Kunde genannt).
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt G&N nicht an, es sei denn, G&N hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 Vertragsangebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von G&N hinsichtlich der Leistung, der Menge und der Nebenleistung sind freibleibend.
(2) Die Bestellungen des Kunden stellen ein bindendes Angebot dar. Bestellungen werden grundsätzlich ohne besondere Auftragsbestätigung ausgeführt. Ein Kaufvertrag mit G&N kommt erst dann zustande, wenn G&N die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen an den Kunden versendet oder dem Kunden innerhalb gleicher Frist eine Rückstandsmeldung zusendet.


§ 3 Versand- und Verpackungsspesen

Versandspesen und Verpackungskosten werden grundsätzlich zu Selbstkosten oder pauschaliert in Rechnung gestellt.


§ 4 Lieferfristen

Angaben über Lieferfristen sind nicht verbindlich, außer solche werden schriftlich ausdrücklich zwischen dem Kunden und G&N vereinbart.


§ 5 Mängelrüge / Untersuchungspflicht

(1) Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auf erkennbare Mängel zu untersuchen.
(2) Die Mängel müssen innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich bei G&N angezeigt werden, Transportschäden sind beim Frachtführer bei Zustellung zu dokumentieren.


§ 6 Gewährleistung

(1) Bei Mängeln der Ware, die bei übergabe der Ware vorhanden sind, leistet G&N zunächst Ersatz. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunden grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag geltend machen.
(2) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Erfüllung den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen dieses Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, ist der Schaden auf das negative Interesse begrenzt.
(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Kunden an Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.


§ 7 Annahme des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Belieferung während der üblichen Geschäftszeit in jeder Zeit möglich ist. Bei Urlaub hat der Kunde dies rechtzeitig vor Auslieferung mitzuteilen oder die ordnungsgemäße Entgegennahme der Ware sicherzustellen.
(2) Kosten einer so gescheiterten Lieferung, auch für die Nichtabnahme der Ware durch den Kunden, trägt der Kunde.


§ 8 Sendung mit Rückgaberecht

Sendungen mit Rückgaberecht bedürfen einer Sondervereinbarung und sind nur im beschränkten Umfang möglich. Der Empfänger kann G&N die Ware bis zum angegebenen Rückgabetermin auf seine Kosten zurücksenden, andernfalls wird der Rechnungsbetrag fällig. Tonträger und Software können nicht zu Ansichtszwecken versandt werden.


§ 9 Währung

Alle Waren werden in Euro berechnet und müssen auch in dieser Währung bezahlt werden.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (Haupt- und Nebenforderungen) im Eigentum von G&N. G&N ist berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Kunde vertragswidrig verhält.
(2) Der Kunde, ist jederzeit widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser schon jetzt an G&N in Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages, inklusive Mehrwertsteuer ab. G&N nimmt die Abtretung an. Der Kunde jedoch bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt. G&N behält sich vor, im Falle, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nicht nachkommt, die Abtretung offen zu legen.
(3) Der Kunde hat die Ware sorgfältig zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Vandalismus und Feuer zu versichern.
(4) Die Einzugsermächtigung des Kunden zur Weiterveräußerung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Eröffnungsverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
(5) Für den Fall, dass der realisierende Wert der abgetretenen Forderung den Wert der gesicherten Forderungen von G&N nicht nur vorübergehend über 20 % übersteigt, ist G&N auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Forderungen in entsprechender Höhe verpflichtet.


§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten jeweils die aktuellen Preise in Euro der Bestellung, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer.
(2) Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei überschreitung der Zahlungsfrist erhält G&N ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. G&N behält sich vor, Bestellungen von zahlungssäumigen Firmen nur gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen.
(3) Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von G&N anerkannt wurden. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.
(4) Das Zahlungsziel ist dann auch einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.


§ 12 Datenschutz

Sämtliche Daten der Kunden von G&N werden vertraulich behandelt. Die Erhebung, die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt ausschließlich für die Ausführung und Abwicklung der Aufträge. Eine Weitergabe der Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung sowie der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung erfolgt ausschließlich innerhalb des Unternehmens G&N und der SCHUFA bzw. Kreditreform. Der Kunde stimmt dieser Verarbeitung und Nutzung ausdrücklich zu, sofern er dieser Verwendung der personbezogenen Daten nicht ausdrücklich widerspricht.


§ 13 Erfüllungsort & Gerichtsstand

(1) Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung. Die Bestimmungen des UN Kaufrecht finden keine Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen G&N und dem Kunden ist Frankfurt am Main.


§ 14 Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten Einzelbestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. In solchen Fällen ist die Ungültigbestimmung nach Sinn und Zweck umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der Ungültigenbestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Grahl & Nicklas GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführerin Christine Pfletschinger, Gwinnerstraße 13, 60388 Frankfurt